Zunächst einmal tut es uns leid, dass Sie eine Beanstandung an unserem Produkt haben.
Erklärung: Garantie ist eine freiwillige Serviceleistung vieler Hersteller.
Die Abwicklung erfolgt direkt und schnell zwischen dem Käufer und dem Hersteller.
Treten innerhalb der Garantiezeit Schäden auf, übernimmt der Hersteller unkompliziert die unentgeltliche Abwicklung. Weil es ein zusätzliches Versprechen des Herstellers ist, unterscheiden sich die Leistungsumfänge einer Garantie bei verschiedenen Herstellern.
Erklärung: Gewährleistung ist ein gesetzlich definierter Anspruch des Kunden gegenüber dem Verkäufer.
Der Verkäufer muss dem Kunden beweisen, dass er seine Ware ohne Mängel übergeben hat.
Das gilt aber nicht für die gesamte Gewährleistungsfrist, sondern nur für die ersten 6 Monate. Danach kehrt sich die Beweislast um und der Kunde muss dem Verkäufer beweisen, dass bei der Übergabe des gekauften Objektes bereits ein Mangel vorlag oder angelegt war.
Für Endverbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
Handelt der Kunde als Unternehmer oder handelt es sich um einen gebrauchten Anhänger, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Erhalt der Ware.
kein Gewährleistungsgrund ist:
– Schäden, die man selbst, dritte oder die Ladung verursacht haben, Beulen, Kratzer…
– falsche Handhabung oder bestimmungswidrige Verwendung des Produktes
– Verfärbung, Korrosion oder Oxidation jeglicher Art, abgeplatzter Zink
– Verklebungen oder Aufkleber die sich lösen
– Wassereintritt (Pkw-Anhängeraufbauten sind nur spritzwassergechützt)
– Verschleißteile wie Bremsbeläge, Bremsseile, Beleuchtungsteile, Bereifung, Radlager, Kugelkupplung, …
– Wartungsarbeiten wie Abschmieren, Korrosionsschutz, Abdichtungsarbeiten, Bremseinstellung, …
Um Ihr Anliegen zügig zu bearbeiten ist es notwendig, dass Sie das PDF-Formular vollständig nebst Anlagen bei uns einreichen und an handel@anhaenger.berlin senden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir sonst Ihren Antrag leider nicht bearbeiten können.
Vielen Dank.
Hier geht es zum -> Gewährleistungsantrag