Garantie und Gewährleistung – Das sollten Sie wissen
Zuallererst möchten wir uns entschuldigen, dass Sie eine Beanstandung an unserem Produkt haben.
Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
1. Garantie
Die Garantie ist eine freiwillige Serviceleistung vieler Hersteller. Die Abwicklung erfolgt direkt und schnell zwischen dem Käufer und dem Hersteller.
Innerhalb der Garantiezeit übernimmt der Hersteller unkompliziert und unentgeltlich die Abwicklung von Schäden.
Da es sich um ein zusätzliches Versprechen des Herstellers handelt, können sich die Leistungsumfänge je nach Hersteller unterscheiden.
2. Gewährleistung
Die Gewährleistung ist ein gesetzlich definierter Anspruch des Kunden gegenüber dem Verkäufer. Der Verkäufer muss beweisen, dass er die Ware ohne Mängel übergeben hat.
- In den ersten 6 Monaten gilt eine Beweislastumkehr: Der Verkäufer muss beweisen, dass kein Mangel vorliegt.
- Nach den ersten 6 Monaten muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat.
Für Endverbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
Für Unternehmer oder beim Kauf eines gebrauchten Anhängers beträgt die Frist 1 Jahr ab Erhalt der Ware.
Was kein Gewährleistungsgrund ist
Die folgenden Punkte sind nicht durch die Gewährleistung abgedeckt:
- Schäden, die durch Sie, Dritte oder die Ladung verursacht wurden (z. B. Beulen, Kratzer).
- Falsche Handhabung oder zweckwidrige Verwendung des Produkts.
- Verfärbung, Korrosion oder Oxidation jeglicher Art (z. B. abgeplatzter Zink).
- Verklebungen oder Aufkleber, die sich lösen.
- Wassereintritt (PKW-Anhängeraufbauten sind nur spritzwassergeschützt).
- Verschleißteile wie Bremsbeläge, Bremsseile, Beleuchtungsteile, Bereifung, Radlager, Kugelkupplung.
- Wartungsarbeiten wie Abschmieren, Korrosionsschutz, Abdichtungsarbeiten, Bremseinstellung.
Wie Sie Ihren Antrag einreichen
Um Ihr Anliegen zügig zu bearbeiten, benötigen wir das vollständig ausgefüllte
PDF-Formular
zusammen mit den erforderlichen Anlagen. Senden Sie diese bitte an
handel@anhaenger.berlin.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihren Antrag ohne vollständige Unterlagen leider nicht bearbeiten können.
Hier geht es zum Antrag:
Gewährleistungsantrag.